Eine lebendige Vereinsvielfalt, ob Kunst-, Kultur- oder Sportverein, macht unsere Region noch ein Stückchen lebenswerter. Sie ermöglicht den Menschen, ihre Interessen und Ziele in einer Gemeinschaft aktiv zu pflegen. Darum fördern wir traditionell die Vereinsarbeit in der Region - mit Einsatz, finanziellem Engagement und speziell entwickelten Angeboten und Dienstleistungen für Vereine. So können Sie sich bei der Vereinsarbeit auf das konzentrieren, was wirklich zählt - die Arbeit für und mit den Menschen in unserer Region.
Für eine Bearbeitung benötigen wir von Ihnen pro Konto einen Auftrag zur Kontoeröffnung!
Zusätzlich benötigen wir von Ihnen als eingetragener Verein folgende Unterlagen im Original:
Von einem nicht rechtsfähigen Verein benötigen wir folgende Unterlagen im Original:
Rechtfähiger Verein:
Unterschriebenes Wahlprotokoll und neuen Vereinsregisterauszug einreichen. Legitimationsunterlagen für neue Verfügungsberechtigte und vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder einreichen.
Nicht rechtsfähiger Verein:
Unterschriebenes Wahlprotokoll und aktuelle Legitimationsunterlagen für alle involvierten Personen einreichen.
Sollte noch kein Online-Banking-Vertrag für den Vertretungsberechtigten vorhanden sein, der auch eine Vollmacht erteilt bekommt, würden wir diesen bei der Bearbeitung des ersten Kontos einrichten. Die Unterlagen
für das erste Konto senden wir Ihnen mit einer verschlüsselten
E-Mail zu. Das Passwort zum Öffnen dieser E-Mail teilen wir Ihnen
separat per SMS mit.
Ab dem zweiten Konto stellen wir Ihnen die Unterlagen bequem in das Elektronische Postfach ein. Umständliche Abwicklung, langes Warten und unnötige Wege fallen so weg.
Ja, es ist kostenfrei möglich für alle Verfügungsberechtigten jeweils einen eigenen Online-Banking-Zugang einzurichten.
Onlinebanking mit chipTAN:
Es wird ein chipTAN Generator und eine Sparkassen-Card des Nutzers benötigt. Ein TAN-Generator kann von mehreren Personen genutzt werden und kann im Sparkassen-Shop erworben werden.
Onlinebanking mit pushTAN:
Es wird die S-pushTAN-App benötigt. Diese kann kostenfrei im jeweiligen App-Store heruntergeladen werden.
Vertretungsberechtigte Personen, welche den Verein nach außen hin in finanziellen Angelegenheiten vertreten, sind zur Löschung des Kontos berechtigt.
Ja, dazu empfehlen wir unsere Sparkassen-App (S-App).
Mehr Informationen zur S-APP
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