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Unsere BLZ & BIC
BLZ51850079
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Überblick

Europaweit einheitlicher Zahlungs­verkehr

SEPA, die sogenannte „Single Euro Payments Area“, ermöglicht einen einheitlichen Zahlungsverkehr in Europa. Zu den SEPA-Zahlverfahren zählen Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.

Ihre Vorteile im Überblick

  • Gleiche Standards für alle teilnehmenden Länder
  • Einheitliche Abwicklung von Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen
  • IBAN und BIC ersetzen Kontonummer und Bankleitzahl
  • Schnelle und einfache Abwicklung der Zahlungen

SEPA-Länderliste

Alle an den SEPA-Zahlverfahren teilnehmenden Länder finden Sie hier.

Ihr nächster Schritt

Informieren Sie sich über die SEPA-Zahlverfahren.

IBAN und BIC

Einheitliche Merkmale

Ob im Inland oder europäischen Ausland – IBAN und BIC sind einheitlich aufgebaut. Dies vereinfacht Ihre Kunden­daten-Verwaltung. Einheitliche Prüf­kriterien erhöhen zudem die Qualität Ihrer Daten.

IBAN - International Bank Account Number

Die IBAN ist international einheitlich zusammen­gesetzt und besteht aus einem Länder­kennzeichen, einer Prüf­ziffer sowie einer nationalen Komponente. In Deutschland sind das die Bank­leit­zahl des Kredit­instituts und die Konto­nummer. Die Länge der IBAN ist von Land zu Land unterschiedlich. Sie ist auf maximal 34 alpha­numerische Zeichen begrenzt. In Deutschland hat sie immer 22 Stellen. Einheitliche Prüf­kriterien erhöhen zudem die Qualität Ihrer Daten.

BIC - Business Identifier Code

Über den BIC können Kredit­institute weltweit eindeutig identifiziert werden. Oftmals auch als SWIFT-Code bezeichnet, wird der BIC neben der IBAN als zweites Identifikations­merkmal für die Weiterleitung von SEPA-Zahlungen genutzt. Der BIC setzt sich aus acht beziehungs­weise elf alpha­numerischen Zeichen zusammen.

Bei inländischen sowie bei grenz­über­schreitenden Zahlungen in andere EU-/EWR-Länder nutzen Sie die IBAN. Die Angabe des BIC (Internationale Bank­leit­zahl) ist optional. Ausnahme: Für Zahlungen in die Schweiz, Monaco und San Marino geben Sie bitte weiterhin den BIC an.

Sowohl die IBAN als auch den BIC finden Sie unter anderem auf jedem Konto­auszug, im Online-Banking sowie auf der Sparkassen-Card (Debitkarte).

Tipps für Ihre Korrespondenz

Geben Sie Ihre IBAN immer in Vierer-Blöcken an. So kann diese einfach und komfortabel übernommen werden.

So setzen sich IBAN und BIC zusammen
Europaweit einheitliches Format

Zur Beauftragung belegloser SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften nutzen Sie das SEPA-Datenformat (XML-Format) auf dem ISO Standard 20022.

Der ISO Standard 20022 ist in verschiedene Anwendungs­bereiche unterteilt. Zum Beispiel werden Kunde-Bank-Nachrichten unter der Bezeichnung „pain“ und Bank-zu-Bank-Nachrichten als „pacs“ geführt. Das pacs-Format ist für die Kredit­institute in allen SEPA-Ländern verbindlich und wurde vom Entscheidungs­gremium der europäischen Kredit­wirtschaft für Zahlungs­verkehrs­themen, dem European Payments Council (EPC), vorgegeben.

Die kunden­freundliche Lösung der Sparkassen-Finanzgruppe folgt der Empfehlung des EPC zum Kunde-Bank-Format (pain).

 

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Mehrere Konten und/oder Ausführungs­termine in einer Nachricht/Datei möglich
  • Spezielle Zahlungs­arten (zum Beispiel Lohn/Gehalt) darstellbar
  • Investitions­sicherheit durch Ausrichtung an den internationalen (ISO) und europäischen Vorgaben (EPC)

Mit dem SEPA-Datenformat der Sparkassen-Finanzgruppe sind Sie bestens gerüstet und flexibel – Ihnen steht der europäische Zahlungs­verkehrsmarkt offen. Die mit allen deutschen Kredit­instituten abgestimmte Spezifikation ermöglicht die Verwendung eines einheitlichen Daten­formates, um alle deutschen und viele europäische Banken zu erreichen.

Zusammen mit dem Kommunikations­verfahren EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) wird die im nationalen deutschen Zahlungs­verkehr bewährte Multi­bank­fähigkeit auf den europäischen Zahlungs­verkehr ausgeweitet.

Hinweis: Die vorherigen und jeweils aktuellen technischen Beschreibungen finden Sie in Kapitel 2 der Anlage 3 der „Schnitt­stellen­spezifikation für die Daten­fern­übertragung zwischen Kunde und Kredit­institut gemäß DFÜ-Abkommen“. Diese und zugehörige XML-Schema­dateien können Sie unter www.ebics.de herunter­laden.

Überweisung

Überweisung

Mit IBAN und BIC können Sie Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zuverlässig tätigen.

SEPA-Überweisung

Mit der SEPA-Überweisung können Sie Euro-Überweisungen innerhalb des SEPA-Raums zuverlässig tätigen. Bei elektronischer Beauftragung ist Ihr Geld spätestens am nächsten Geschäftstag bei der Empfängerbank.

Echtzeit-Überweisung

Mit der Echtzeit-Überweisung, auch Instant Payment genannt, ist eine Überweisung innerhalb von Sekunden möglich. Überweisungen sind Rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr im Online-Banking, im Mobile-Banking, über die App Sparkasse Business und bei giropay Geld-Senden möglich.

Echtzeit-Sammelüberweisung

Prozesse verbessern, Effizienz erhöhen, Zeit und Kosten sparen: Mit der Möglichkeit der späteren Einreichung sichern Sie sich Liquiditäts­vorteile und optimieren Ihre Beauftragungs­zeit. Der Zahlungs­eingang bei den Empfängern erfolgt praktisch zeitgleich.

Verbinden Sie die Vorzüge der Echtzeit-Überweisung mit den Vorteilen einer Sammel­beauftragung:

  • Rund um die Uhr, an allen Kalender­tagen des Jahres
  • Zur sofortigen oder terminierten Ausführung
  • Keine Limitierung des Gesamt­betrages eines Sammlers
  • Unbegrenzte Anzahl der Einzel­transaktionen pro Sammler
  • Je Einzel­transaktion aktuell bis 100.000 Euro
  • Jederzeit über die Ausführung der Einzel­transaktionen mittels Status­report informiert sein
Echtzeit-Benachrichtigung

Die Echtzeit-Benach­richtigung stellt als Teil der Instant Payment Services eine innovative Erweiterung für Geschäfts- und Firmen­kunden dar, durch die der Zahlungs­empfänger sofort über Echtzeit-Überweisungs­eingänge informiert werden kann. Mit den damit verbundenen Vorteilen bieten Überweisungen in Echtzeit insgesamt einen noch höheren Mehrwert:

  • Unmittelbarer Start von zeit­kritischen Folge­prozessen, zum Beispiel Waren­versand, Entladung von Waren, Ausstellung von Versicherungs­dokumenten, Bereitstellung von Versorgungs­leistungen
  • Verkürzung von Prozess­laufzeiten
  • Steigerung der Kunden­zufriedenheit
  • Transparenz über getätigte Zahlungen
  • Liquidität eher verfügbar
  • Zahlungen und Zahlungs­eingänge 24/7 möglich
  • Reduzierung des Zahlungs­ausfall­risikos
Auslandsüberweisung

Für alle Zahlungen, die nicht mit der SEPA-Überweisung möglich sind, steht Ihnen die Auslandsüberweisung zur Verfügung.

Sie nutzen die Auslandsüberweisung (SWIFT-Zahlung) für Ihre Überweisungen in Fremd­währungen:

  • In alle Länder der Welt
  • Beauftragung mit dem Formular „Zahlungsauftrag im Außen­wirtschafts­verkehr“, per
    Online-Banking oder mit Banking-Software, zum Beispiel SFirm

Sie nutzen die Auslands­über­weisung (SWIFT-Zahlung) für Ihre Über­weisungen in Euro:

  • In alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschafts­raumes, der Schweiz, Monaco und San Marino

Für eine Auslands­überweisung sind folgende Angaben erforderlich:

  • Name, Vorname bzw. Firma und Anschrift des Zahlungs­empfängers
  • Kontonummer beziehungsweise internationale Konto­nummer IBAN (International Bank Account Number) des Zahlungs­empfängers (diese erhalten Sie vom Zahlungs­empfänger)
  • Internationale Bank­leitzahl BIC (Business Identifier Code) der Bank des Empfängers
  • Ihre eigene IBAN

Meldepflicht bei großen Beträgen

Überweisungen und Lastschriften über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundes­bank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Melde­pflicht (Einreichungs­weg, Melde­fristen etc.) steht Ihnen die kosten­freie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefon­nummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

Lastschrift

Lastschrift

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungs­beträge europaweit einziehen.

  • Die SEPA-Lastschrift ist europaweit gültig
  • Eindeutige Merkmale sorgen für eine eindeutige Identifizierung
  • Bessere Liquiditätsplanung durch ein konkretes Fälligkeitsdatum
  • Achtwöchige Erstattungs­frist bei der SEPA-Basis-Lastschrift
SEPA-Lastschrift

Mit der SEPA-Lastschrift können Sie fällige Rechnungs­beträge europaweit einziehen. Mit dem konkreten Fälligkeits­datum bei der SEPA-Lastschrift verbessern Sie Ihr Liquiditäts­management und können Zahlungs­ströme tag­genau steuern. Dies ist nicht nur für europaweit agierende Unternehmen interessant. Der Zahlungs­empfänger muss die SEPA-Lastschrift so einreichen, dass sie dem Kredit­institut des Zahlungs­pflichtigen rechtzeitig vorliegt. SEPA-Lastschriften müssen mindestens einen Tag vor Fälligkeit bei dem Kredit­institut des Zahlungs­pflichtigen vorliegen.

SEPA-Lastschrift­mandat

Voraussetzung für den Einzug von Geldern per SEPA-Lastschrift ist das SEPA-Lastschrift­mandat. Es ermächtigt den Zahlungs­empfänger, den fälligen Betrag vom Konto des Zahlungs­pflichtigen einzuziehen. Zusätzlich wird die Bank des Zahlungs­pflichtigen zur Einlösung der Lastschrift angewiesen. Das SEPA-Lastschrift­mandat kann für einmalige oder wieder­kehrende Zahlungen erteilt werden.

Generell gilt das SEPA-Lastschrift­mandat unbefristet bis zum Widerruf durch den Zahlungs­pflichtigen. Wird jedoch binnen 36 Monaten seit dem letzten Einzug keine Folge­lastschrift vom Zahlungs­empfänger eingereicht, verfällt dieses Lastschrift­mandat. Sollen nach Ablauf dieser Frist erneut SEPA-Lastschriften eingezogen werden, muss ein neues SEPA-Lastschrift­mandat vom Zahlungs­pflichtigen eingeholt werden.

Jedes SEPA-Lastschrift­mandat erhält eine eindeutige Mandats­referenz (zum Beispiel eine fort­laufende Nummer), die vom Zahlungs­empfänger vergeben wird. Diese muss bei allen SEPA-Lastschriften angegeben werden. In Verbindung mit der Identifikations­nummer des Lastschrift­einreichers (sogenannte Gläubiger-Identifikations­nummer – kosten­frei erhältlich bei der Deutschen Bundesbank) wird jedes Mandat eindeutig identifiziert.

Erstattungs­frist bei der SEPA-Basis-Lastschrift

Der Erstattungs­anspruch für den Zahlungs­pflichtigen beträgt acht Wochen nach dem Zeit­punkt der Konto­belastung. Bei einem nicht erteilten, abgelaufenen oder widerrufenen Mandat beträgt die Rück­gabe­zeit bis zu 13 Monate.

SEPA-Firmen-Lastschrift und SEPA-Basis-Lastschrift

Die SEPA-Firmen-Lastschrift unterscheidet sich in einigen Punkten von der SEPA-Basis-Lastschrift:

  • Der Zahlungs­pflichtige darf kein Verbraucher sein.
  • Der Zahlungs­pflichtige muss sein Kredit­institut über die Erteilung des SEPA-Firmen-Lastschrift­mandats vor der ersten Einlösung einer Lastschrift in Kenntnis setzen.
  • Kein Erstattungs­anspruch des Zahlungs­pflichtigen nach erfolgter Einlösung.

Meldepflicht bei großen Beträgen

Überweisungen und Lastschriften über 12.500 Euro in das oder aus dem Ausland müssen an die Deutsche Bundes­bank gemeldet werden. Bei Fragen zum Thema Melde­pflicht (Einreichungs­weg, Melde­fristen etc.) steht Ihnen die kosten­freie Hotline der Deutschen Bundesbank unter der Telefon­nummer 0800 1234-111 zur Verfügung.

Ihr nächster Schritt

Informieren Sie sich über die SEPA-Zahlverfahren.

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