Eine dauerhaft erfolgreiche Sparkasse - Das ist die Maxime vom Vorstand der Sparkasse Oberhessen, der als einer der größten Arbeitgeber Verantwortung im Wetterau- und Vogelsbergkreis trägt.
Frank Dehnke, Vorsitzender des Vorstandes
Roman Kubla, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes
Oliver Senteck, stellvertretendes Mitglied des Vorstandes
In den folgenden PDF-Dokumenten finden Sie detaillierte Informationen zum Umgang der Sparkasse Oberhessen mit Nachhaltigkeitsrisiken und den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren für Finanzprodukte gemäß EU-Offenlegungsverordnung.
Nachhaltigkeit in der AnlageberatungInformationen im Rahmen der OffenlegungsVO für Finanzberater (Anlageberatung) |
PDF-Dokument ansehen |
Nachhaltigkeit in der VersicherungsvermittlungInformationen im Rahmen der OffenlegungsVO für Finanzberater (Versicherungsvermittlung) |
PDF-Dokument ansehen |
Nachhaltigkeit in der VermögensverwaltungInformationen im Rahmen der OffenlegungsVO für Finanzmarktteilnehmer (Vermögensverwaltung) |
Das Online-Banking Ihrer Sparkasse ist gut zugänglich. Ein BITV-Test im Februar 2017 ergab 91,25 von 100 Punkten.
Ihre Daten im Online-Banking Ihrer Sparkasse sind sicher und geschützt.
Die Einlagen, die die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland bei einem Institut der Sparkassen-Finanzgruppe haben, sind durch das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe geschützt.
Sparkassen sind nicht vorrangig darauf ausgerichtet, höchstmögliche Gewinne zu erwirtschaften. Daher vermeiden Sparkassen übermäßige Risiken. Dennoch kann niemals völlig ausgeschlossen werden, dass ein Institut in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät. Die Sparkassen-Finanzgruppe verfügt deshalb über ein institutsbezogenes Sicherungssystem. Dieses ist seit dem 3. Juli 2015 als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) anerkannt. Das System besteht aus 13 Sicherungseinrichtungen:
Seit der Gründung des Sicherungssystems in den 1970er-Jahren ist es bei keinem Mitgliedsinstitut zu einer Leistungsstörung gekommen. In der Sparkassen-Finanzgruppe hat noch kein Kunde Einlagen oder Zinsen verloren.
Freiwillige Institutssicherung und gesetzliche Einlagensicherung.
Am 3. Juli 2015 ist in Deutschland das Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) in Kraft getreten. Das Gesetz setzt die entsprechende EU-Richtlinie um. Die Sparkassen-Finanzgruppe hat ihr Sicherungssystem an diesen gesetzlichen Vorgaben neu ausgerichtet. Und sie hat es als Einlagensicherungssystem nach dem EinSiG anerkennen lassen.
Mehr Informationen dazu finden Sie unter www.dsgv.de/sicherungssystem.