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Unsere BLZ & BIC
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Ihre Meinung - Unsere Chance

Wir möchten, dass Sie mit uns und unseren Leistungen zufrieden sind. Helfen Sie uns mit Ihren Wünschen, Anregungen und Ihrer Bewertung, täglich besser zu werden.

Abgesichert bei längerer Krankheit

Als angestellte Person erhalten Sie nach Weg­fall der Entgelt­fortzahlung Ihres arbeitgebenden Unternehmens ein Kranken­geld von Ihrer gesetzlichen Kranken­versicherung. Den Unterschied spüren Sie jedoch deutlich im Porte­monnaie. Die private Zusatz­versicherung füllt diese Lücke auf.

Es geht ums Ganze

Der Tarif S-KG ist der optimale Ergänzungs­schutz für alle gesetzlich Versicherten.

Geld, wenn man es braucht

Da das arbeitgebende Unternehmen für maximal 42 Tage Ihr Entgelt weiter­zahlt, erhalten Sie das Kranken­tage­geld ab dem 43. Krank­heits­tag.

Es versichert Sie:

Auf der Höhe sein

Die abschließ­bare Höhe des Kranken­tage­geldes orientiert sich an Ihrem Einkommen.

Grenzenlose Sicherheit

Das Kranken­geld der gesetzlichen Kranken­versicherung ist zeitlich begrenzt. Das Kranken­tage­geld wird dagegen so lange bezahlt, wie Sie arbeits­unfähig sind.

Nur von Vorteil

Das Kranken­tage­geld unterliegt bei Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmern keiner Steuer­pflicht.

So viel Leistung, wie Sie wünschen

Die Detail­informationen zum Kranken­tage­geld-Tarif S-KG lesen Sie hier.

Werden Sie zum smarten Manager Ihrer eigenen Gesundheit

Der Krankenversicherer ist die UKV - Union Krankenversicherung AG, Peter-Zimmer-Str. 2, 66123 Saarbrücken, Telefax: (06 81) 8 44-25 09, E-Mail: service@ukv.de, Registergericht Saarbrücken: HRB 7184.

Gut für Oberhessen - Sparkasse Oberhessen
Kunden-Service06031 86 9444Montag - Freitag von 08:00 - 20:00 Uhr
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